Sturmwarnleuchte
Rund um den Walensee sind 4 Sturmwarnleuchten installiert. Diese orangefarbigen Blinklichter unterscheiden zwischen «Starkwindwarnung» und «Sturmwarnung». Beide Warnungen werden möglichst frühzeitig vor dem Eintreffen der ersten Böen angezeigt. Warnungen und deren Widerruf werden jeweils gestützt auf die Meldungen von Meteo Schweiz ausgegeben.
Auf den meisten Schweizer Seen wird ein Sturmwarndienst betrieben, der mittels Sturmwarnleuchten vor Unwettern warnt (mit unterschiedlichen Betriebszeiten). MeteoSchweiz arbeitet dabei mit den verantwortlichen kantonalen Polizeistellen zusammen und ist zuständig für die Überwachung und Vorhersage der Windverhältnisse auf den Seen.
STANDORTE DER STURMWARNLEUCHTEN:
- Glarus Nord - Hafen Gäsi
- Weesen - Flyhorn
- Murg - Strandbad/Camping
- Walenstadt - Lochezen
- Starkwindwarnung:
Orangefarbenes Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40-mal aufleuchtet. Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von 25 bis 33 Knoten (rund 46 bis 61 km/h) bzw. Windstärken 6 bis 8 nach der Beaufortskala.
- Verhaltensregeln - Schiffsführende sind aufgefordert, die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und rechtzeitig Sicherheitsmassnahmen zu treffen, zum Beispiel Rettungsgeräte bereit zu halten oder sich in Hafennähe zu begeben.
- Sturmwarnung:
Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90-mal aufleuchtet. Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen über 33 Knoten (rund 60 km/h) bzw. Windstärke 8 nach der Beaufortskala.
- Verhaltensregeln - Schiffsführende treffen unverzüglich alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff und laufen allenfalls einen Hafen oder das geschützte Ufer an. Muss fernab des Heimathafens «abgewettert» werden, sind Angehörige oder die Seepolizei / Seerettungsdienst zu verständigen. Somit können unnötige Suchaktionen verhindert werden.